Nachhilfe mit dem Bildungs- und Teilhabepaket


Lernförderung über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) - Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung


Bezieher staatlicher Leistungen beziehungsweise deren Kinder haben unter anderem Anspruch auf Lernförderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Diese sind - als individuelle Leistungen - vorgesehen für Kinder aus Bedarfsgemeinschaften, das heißt: Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen für Asylbewerber, die eine allgemein oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten, und zwar bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Diese Kinder und Jugendlichen haben nach §28 SGB II (Bedarfe für Bildung und Teilhabe) einen individuellen Rechtsanspruch auf eine "angemessene Lernförderung, sofern diese geeignet ist, um Lernziele zu erreichen", also Nachhilfe.

Um Geld aus dem Bildungspaket für Nachhilfeunterricht zu erhalten, müssen Eltern einen entsprechenden Antrag stellen. Das ist leicht: Das Formular erhalten Sie im Kreis Pinneberg über die Jobcenter (bei SGB II / Hartz IV) oder die Kreisverwaltung (andere Fälle). Oder gleich den Antrag hier bei uns als PDF (Download) runterladen und ausdrucken: BuT-Antrag

Professionelle ABACUS Nachhilfe im Kreis Pinneberg mit dem BuT in vier Schritten:

1. Schritt: Antrag ausdrucken, ausfüllen, von der Schule / Lehrer unterschreiben lassen

Beim Ausfüllen kann die Schule / Fachlehrer unter dem Punkt "zusätzliche Anmerkungen" für Ihr Kind eintragen, ob eine Gruppenförderung ausreicht oder ob eine professionelle Einzelnachhilfe pädagogisch angeraten wird.

2. Schritt: Antrag vom Jobcenter / Kreisverwaltung genehmigen lassen

Im Regelfall müssen Sie beim Jobcenter Pinneberg drei Kostenvoranschläge einreichen, das Jobcenter wählt dann den billigsten Anbieter aus. Sollten Sie einen speziellen Nachhilfeanbieter wünschen, können Sie diesen angeben, müssen aber eventuell die Differenz zum billigsten Anbieter selber tragen. Dies sind in der Regel kleine Beträge.

3. Schritt: Genehmigung des Antrages auf Lernförderung und Erhalt des Gutscheins

Vom Gutschein ("Gelber Zettel") den Abschnitt für den Nachhilfeanbieter abtrennen.

4. Schritt: Übergabe des Gutschein-Abschnitts an ABACUS Nachhilfe

Sie erhalten selbstverständlich den gleichen ABACUS-Service wie ein Selbstzahler und brauchen sich dann um nichts mehr zu kümmern. ABACUS Nachhilfe übernimmt die Zuweisung der geeigneten Nachhilfekraft für Ihr Kind und rechnet direkt mit dem Amt / Jobcenter ab.

Weitere Leistungen für Schüler aus dem Bildungspaket sind:

  • Die "Teilhabe der Kinder am sozialen und kulturellen Leben", beispielsweise Sportverein, Kulturvereinen oder Musikschule wird mit monatlich 10,- Euro gefördert
  • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird weiterhin mit 100,- Euro jährlich (70,- Euro für das erste, 30,- Euro für das zweite Schulhalbjahr) gefördert
  • Für eintägige Ausflüge in Schulen und Kindertagesstätten werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
  • Für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten übernommen.
  • Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schüler sowie Kindern in Schule, Kindertagesstätte oder Hort werden gezahlt (abzüglich Eigenanteil).
  • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Monatskarten) werden übernommen, soweit sie nicht zumutbar aus dem Regelsatz zu bestreiten sind.

Selbstverständlich hilft Ihnen unser Nachhilfe Team gerne bei Fragen zu dem Bildungs- und Teilhabepaket und bei der Antragstellung.

Weitere Infos finden Sie auch in unserem Nachhilfe News Blog unter: Bildungspaket oder hier: Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket
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